Auf dieser Seite finden Sie nützliche Hinweise und wichtige Informationen über die Hundehaltung in der Gemeinde Scharbeutz.
HUNDE sind am Strand erlaubt von Oktober bis März - in dieser Zeit sind auch die Hunde an allen Strandabschnitten willkommen.
Bitte halten Sie den Strand sauber... HUNDE HABEN STRANDVERBOT: In der Zeit vom 01. April bis zum 30. September eines jeden Jahres dürfen Hunde nicht an den Badestrand .
Der HUNDEAUSLAUF: Zwischen Scharbeutz und Klingberg in der "Scharbeutzer Heide" kann sich Ihr Hund austoben und frei herumlaufen. Ein großes Waldstück ist umzäunt und wird von einem Förderverein gepflegt. Über eine Spende wird sich gefreut. Spendenbox im Hundeauslauf vorhanden.
ANLEINZWANG: Ganzjährig gilt ein ANLEINZWANG: - im Bereich der Strandpromenade und der Kuranlagen in der Gemeinde Scharbeutz.
ANLEINPFLICHT: In Haupteinkaufsbereichen , Fußgängerzonen , bei Veranstaltungen mit Menschenansammlungen und der Allgemeinheit zugänglichen Park - und Grünanlagen , in öffentl . Gebäuden , Sportanlagen , Campingplätzen , Friedhöfen etc. sind Hunde zur Vermeidung von Gefahren an der Leine zu führen.
- desweiteren gelten allgemeine Pflichten aller Hundehalter.
Um unseren Gästen einen gesunden Urlaub im sauberen Scharbeutz - ohne ärgerliche Zwischenfälle - zu ermöglichen, ist HUNDEKOT umgehend zu entfernen.
Hundekotbeutel finden Sie an zahlreichen Strand- und Parkeingängen.